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Willkommen beim EUKOBA Betreuungsdienst
Gerade für Senioren, Menschen mit Beeinträchtigung oder aber Personen, die gerade einen Krankenhausaufenthalt hinter sich haben sind Dinge des Alltags oft nur sehr erschwerlich oder gar nicht (mehr) möglich. Sei es der Einkauf, der Gang zum Arzt oder zu Behörden Tätigkeiten im eigenen Haushalt.
Wussten Sie eigentlich, dass der Gesetzgeber hierfür Entlastungsleistungen geschaffen hat, die Betroffene aber auch Ihre pflegendenen Angehörigen unterstützen und helfen? Was ist Alltagshilfe eigentlich, wer kann Sie erhalten und was kostet eine solche Leistung? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und bieten selbstverständlich auch Unterstützung und Hilfe zur Bewältigung und Erleichterung Ihres Alltags an.
Für die Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einsetzen. Ab Pflegegrad 2 kann ergänzend zum Entlastungs- betrag der ambulante Pflegesachleistungsanspruch mit bis zu 40 Prozent durch eine Umwidmung des Betrages für die Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Pflegekasse. Wichtig: Möchten Sie den Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag verwenden, müssen Sie ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot, wie unsere EUKOBA Alltagshilfe, nutzen bzw. beauftragen. Wir haben seit 2011 eine landesweite Zulassung für Nordrhein Westfalen.
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