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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen max. Zuschuss je Maßnahme |
---|---|
Pflegegrad 1-5 | 4.000,00 EUR |
Pflegegrad 1-5 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen |
16.000,00 EUR |
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es, dass dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für solche Anpassungsmaßnahmen zahlen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen. Er wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Die Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bestehen neben der Anschubfinanzierung für Wohngruppen.