WICHTIG ! Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht
Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht. Das offizielle Antragsformular enthält eine solche Erklärung, mit der Sie zustimmen, dass die Behörde Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
Alternativ können Sie schon im Vorfeld eine solche Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht anfertigen und vorlegen oder mitschicken, wenn Sie z.B. Dokumente (siehe Schritt 2) anfordern müssen. Eine Vorlage stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
- Startseite
- Wir über uns
- Unsere Leistungen
- Kosten/Finanzierung
- Kurzüberblick
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag/ Umwandlungsanspruch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Digitale Pflegeanwendungen
- Soziale Absicherung Pflegeperson
- Pflegewissen/-beratung
- Pflegegradrechner
Pflegeberatung
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schon ab einem GdB 50 (Grad der Behinderung) genießen Sie viele Vorteile – ob am Arbeitplatz, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder steuerlich. Hierzu benötigen Sie ein amtlichen Schwerbehindertenausweis als Nachweisdokument.In Nordrhein-Westfalen wurden die Versorgungsämter zum 31. Dezember 2007 aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, welches Amt für Sie zuständig ist und welche Vorteile (Nachteilsausgleiche) Sie haben, erfahren Sie auf dieser Seite.
Schritt 1 Sprechen Sie Ihren Hausarzt an
Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen. Fragen Sie nach einem zeitgemäßen und aussagekräftigen Befundbericht. Ist das nicht möglich, bereiten Sie Ihren Arzt darauf vor, dass sich die zuständige Behörde bei ihm melden wird. Sensibilisieren Sie ihn auf die hohe Bedeutung seines angeforderten Berichtes.
Schritt 2 Stellen Sie wichtige Dokumente zusammen
Um den GdB (Grad der Behinderung) festlegen zu können, benötigt die zuständige Behörde einige Dokumente von Ihnen. Die Behörde untersucht Sie nicht, sondern entscheidet nach Aktenlage, d.h. Ihren eingereichten Unterlagen. Zum Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbeeinträchtigten Menschen auch eine Sehbeeinträchtigung sein. Reichen Sie also immer Dokumente zu all Ihren Beeinträchtigungen ein.
Folgende Unterlagen erleichtern der zuständigen Behörde die Prüfung Ihres Antrags:
- Unterlagen von Ärzten, Krankenhäusern
- Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
- Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z.B. Entlassungsberichte)
- EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
- Bereits bestehende amtliche Gutachten
(z.B. von der Kranken-/Pflegekasse, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.) - Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigung
(z.B. der Berufsgenossenschaft (BG), von Versorgungsämtern, der Unfallkasse) - Infos über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
(z.B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.) - Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Schritt 3 Antrag ausfüllen
Möglichkeit 1
Wir stellen Ihnen hier einen aktuellen, am Rechner ausfüllbaren Antrag (PDF) zur Verfügung.
Antrag als ausfüllbares PDF
Möglichkeit 2
Auf der Internetseite www.sgbix-online.nrw.de finden drei verschiedene Online-Dienstleistungen (ELSA, VRONI & ELISA) der Bezirksregierung Münster:
Zum Internetangebot der Bezirksregierung Münster
- Mit ELSA haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.
- Mit VRONI können Sie sich jederzeit online über den Stand Ihres Antragsverfahrens informieren. (Hierzu geben Sie bitte Ihr Geschäftszeichen ein, das Ihnen mit der Eingangsbestätigung des Antrags mitgeteilt wurde.
- Mit ELISA besteht die Möglichkeit, Ihr Lichtbild zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises online einzureichen. Den hierzu erforderlichen Benutzercode erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.
Übersicht über die auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkten gesundheitlichen Merkmale
Merkzeichen | Erläuterung |
---|---|
G | Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt |
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung |
H | Hilflos |
Bl | Blind |
Gl | Gehörlos |
B | Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson |
RF |
Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich |
1.Kl |
Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) |
TBl | Taubblind |
Der Ausweis hat die Grundfarbe grün. Der Schwerbehindertenausweis wird als Plastikkarte ausgestellt.
Er enthält:
Braille-Schrift: Blinde können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge "sch-b-a" erkennen.
Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache: Der englische Hinweis erleichtert den Nachweis im Ausland, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z.B. ermäßigter Eintritt).
Schritt 4 Wie geht es denn weiter?
GdB/GdS Tabelle
Mit Hilfe dieser Tabelle ist es möglich, den GdB eines jeden Menschen individuell festzulegen – und zwar unabhängig davon, ob physische oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen. Damit genau das jedoch funktionieren kann, ist es wichtig, zu wissen, worauf bei einer entsprechenden Einteilung geachtet werden muss und wo etwaige Probleme bei der Zuteilung auftreten können. Besonders wichtig: Die zuständige Behörde entscheidet ! Die letztendliche Entscheidung über den jeweiligen Grad der Behinderung fällt jedoch die zuständige Behörde. Manchmal dauert es nur wenige Wochen, manchmal auch mehrere Monate bis hier die schlussendliche Einordnung erfolgt. Denn: In einigen Fällen kann nur auf Basis mehrerer Gutachten entschieden werden. Die Mitarbeiter der zuständigen Behörde treffen ihre Entscheidung übrigens immer auf Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV), die die GdB/GdS Tabelle als Anlage zu §2 beinhaltet.Bei GdB oder GdS Tabelle handelt es sich im Prinzip um dasselbe Dokument. Während "GdB" Grad der Behinderung“ bedeutet, spricht man bei "GdS" vom Grad der Schädigung.
Auf ihrer Basis wird entschieden, inwieweit die Betroffenen durch die entsprechenden Einschränkungen beeinträchtigt werden. Auf Grundlage der entsprechenden Werte kann dann der Grad der Behinderung festgelegt werden. (Beispiel: 7.4 Umfassender Zahnverlust über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen Bewertung: GdB 10 -20).
In der Tabelle werden eine Vielzahl von Befunden und Krankheiten aufgeführt. Diese sind verschiedenen Behinderungsgraden zugeordnet.
Hinweis: Auswirkungen Behindertengrad auf den Pflegegrad
Ja, beide sind enger miteinander verknüpft, als man denkt. Wer beispielsweise in der GdB Tabelle in einen bestimmten Behindertengrad eingestuft wurde, kann ggf. auch mit einem bestimmten Pflegegrad bedacht werden. Aber auch hier gilt: Wie hoch dieser im Einzelnen aussieht, ist natürlich u.a. auch von dem jeweiligen Behindertengrad abhängig. Wie so oft gilt es, die individuellen Einzelvoraussetzungen zu prüfen.
Damit die verschiedenen Einschränkungen anerkannt werden, müssen in der Regel Gutachten erstellt und weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist daher zwar von Vorteil, sich als Betroffener selbst mit der GdB Tabelle und ihren Inhalten zu befassen, eine Garantie dafür, dass die Beeinträchtigungen auch im gewünschten Umfang anerkannt werden, gibt es leider nicht. Um den Grad der Behinderung zu ermitteln, werden nur die Schäden berücksichtigt, auf deren alleiniger Basis ein Behinderungsgrad von 10 (oder mehr) gewährleistet werden könnte. Hierbei gilt: Die Beeinträchtigung, die den höchsten GdB hervorruft, wird als Basis genommen. Weitere Beschwerden können dann aufaddiert werden. So errechnet sich der Gesamt-GdB. Sollte sich herausstellen, dass eine bestimmte Einschränkung nicht in der Tabelle vertreten ist, wird nach Beschwerden mit einer ähnlichen Symptomatik gesucht.
Umso wichtiger ist es, als Betroffener möglichst transparent mit seinen Beschwerden umzugehen, viele Infos zu liefern und selbstverständlich auch für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. So fällt es den Gutachtern leichter, einen Einblick zu erhalten und eine Einordnung vorzunehmen. Auf Basis der GdB Tabelle soll auf faire Weise festgelegt werden, wie stark die jeweils betroffene Person von ihren Beeinträchtigungen beeinflußt wird.
Im Alltag gestaltet sich das Ganze wie folgt:
- Ärzte mit einer sozialmedizinischen Ausbildung begutachten Ihre eingereichten Dokumente.
- Danach entscheidet der ärztliche Dienst, ob es möglich ist, auf Basis der eingereichten Dokumente eine entsprechende GdB - Einstufung vorzunehmen.
- Falls nicht, schließen sich zusätzliche Untersuchungen an.
- Wurde dann eine Entscheidung getroffen, wird der entsprechende Bescheid versendet. Aus ihm lässt sich der ermittelte Grad der Behinderung ablesen.
- Wer mit der jeweiligen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich Widerspruch einlegen. Je nach Aktenlage könnte es spätestens jetzt an der Zeit sein, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sind verschiedene Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigung zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen oder Mehraufwendungen, die sich nach der Art und Schwere der Beeinträchtigung richten. Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Nachteilsausgleiche sollen die gleichberechtigte, selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen und fördern.
Merkzeichen abhängiger Nachteilsausgleich (Tabelle)
GdB abhängiger Nachteilsausgleich (Tabelle)