Pflegeglossar

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Abtretungserklärung

Mit einer Abtretungserklärung können Sie Ihre Forderungen gegenüber der Kranken- oder Pflegekasse an einen Dienstleister abtreten. Die Abtretungserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Wer gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Dienstleister in Anspruch nimmt, muss in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnungen selbst bezahlen. Danach müssen die Rechnungen bei der Pflegeversicherung eingereicht werden, die diese dann erstattet. Wenn eine Abtretungserklärung für eine Dienstleistung vereinbart wurde, rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab.

Aktivierende Pflege

Aktivierende Pflege ist ein Muss für alle Formen der Pflege - im Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulant zu Hause. Es geht darum, den Pflegebedürftigen entsprechend seiner vorhandenen Fähigkeiten zu pflegen. Er wird nur dort unterstützt, wo er unbedingt Hilfe braucht und lernt, manche Defizite zu überwinden oder auszugleichen. Aktivierende Pflege soll die Selbständigkeit und Unabhängigkeit eines pflegebedürftigen Menschen fördern. Sie soll Pflegebedürftigen helfen, noch vorhandene Fähigkeiten zur Selbstversorgung zu erhalten und verloren gegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen. Dabei sollte er nicht überfordert werden, aber ausreichend tun, um so viel Freiraum und Unabhängigkeit von der Pflegekraft wie nur irgendwie möglich zu entwickeln. Das erhöht das Selbstvertrauen und motiviert ihn für alle anderen Therapien und Alltagsschritte. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist allerdings deutlich zeitaufwendiger als die kompensatorische Pflege, bei der dem Kranken alles abgenommen wird.Es gilt das Motto: "Soviel Pflege wie nötig, aber sowenig wie möglich". Ziel ist es eine größtmögliche Unabhängigkeit von der Pflegeperson zu erreichen.

Alltagskompetenz

Unter Alltagskompetenz versteht man, dass ein Erwachsener die alltäglichen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich übernehmen kann.

Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Heimtypen:
Altenheim: Zimmer oder Kleinappartements stehen zur Verfügung, die Haushaltsführung wie Putzen oder Essen kochen wird den Bewohnern aber abgenommen. Auch eine pflegerische Betreuung wird geboten.
Altenwohnheim: Die Bewohner leben relativ eigenständig in kleinen Wohnungen. Es gibt aber die Möglichkeit, die Mahlzeiten in der Gemeinschaft mit anderen einzunehmen.
Pflegeheim: Die Bewohner leben in Einzel- oder Mehrbettzimmern, in denen oft auch eigene Möbel Platz finden. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung ist gewährleistet.

In den meisten Einrichtungen der stationären Altenhilfe ist heute eine Kombination der traditionellen Heimtypen Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim unter einem Dach zu finden.

Alzheimer

Alzheimer (Morbus Alzheimer) ist eine Erkrankung des Gehirns, die durch einen langsam fortschreitenden Verlust des Gedächtnisses geprägt ist. Alzheimer ist für ungefähr 60 Prozent der Demenzerkrankungen verantwortlich.

Zum Krankheitsbild gehören neben Gedächtnisverlust auch Orientierungsstörungen, Sprachstörungen, Störungen des Denk- und Urteilsvermögens sowie Veränderungen der Persönlichkeit. Diese Störungen sind bei den Betroffenen unterschiedlich stark ausgeprägt und nehmen im Verlauf der Erkrankung zu.

Die Wahrscheinlichkeit Alzheimer zu bekommen, sinkt durch einen gesunden Lebensstil, körperliche Aktivität sowie ein aktives Sozialleben.

Der Verlauf von Alzheimer lässt sich durch verschiedene medikamentöse und nicht medikamentöse Behandlungen positiv beeinflussen – aufhalten oder heilen kann man die Alzheimer-Demenz jedoch nicht.

Ambient Assisted Living (AAL)

Der Begriff Ambient Assisted Living (auf Deutsch: Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben) steht insbesondere für technische Unterstützungs- und Hilfesysteme, die es älteren Menschen und Menschen mit Handicap ermöglichen, so lange wie es geht selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden zu leben.

Ambulante Pflege

Unter ambulanter Pflege oder auch häuslicher Pflege wird - in Abgrenzung zur Pflege in einer stationären Einrichtung - die Pflege in der Wohnung bzw. dem Haus des Pflegebedürftigen verstanden.

Liegt ein Pflegegrad vor erhält die zu pflegende Person von der Pflegekasse Pflegesachleistungen beziehungsweise Geldleistungen für selbst beschaffte Pflegepersonen sowie eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag.

Die Pflegenden können dabei professionelle Helfer sein, aber auch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Ambulanter Pflegedienst

Die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegediensts unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung zu Hause. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes kommen zu den Betroffenen nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen.

Gesetze:
SGB 5 – § 37 Häusliche Krankenpflege
SGB 11 – § 71 Pflegeeinrichtungen
SGB 11 – § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege

Anamnese

Unter einer Anamnese wird ein Gespräch zwischen Arzt und Patient verstanden. Ziel des Gesprächs ist meistens die Erfassung der Krankengeschichte eines Patienten im Rahmen einer aktuellen Erkrankung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag ermöglichen Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben zu können. Und sie entlasten Angehörige, die durch die Unterstützung mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen haben.

Zu den Angeboten gehören:
- Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Um Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen zu können und den Betreuungsbetrag auch bezahlt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Rechnungen eines anerkannten Leistungserbringers vorgelegt werden. Alternativ können die Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Gesetze:
SGB 11 – § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung

Anleitung

Bei einer Anleitung führt der Pflegebedürftige tägliche Verrichtungen selbst durch und die Pflegeperson leitet dabei an (anregen, lenken, demonstrieren). Bei einer Beaufsichtigung gewährt der Pflegende die Sicherheit, damit der Pflegebedürftige die Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchführen kann.

Anschubfinanzierung

Wenn eine ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG) neu gegründet wird, kann eine zweckgebundene Anschubfinanzierung beantragt werden. Mit der Anschubfinanzierung kann die Wohnung altersgerecht oder barrierearm umgestaltet werden.

Wer an der Gründung einer Pflege-WG beteiligt ist, hat Anspruch auf eine einmalige Förderung in Höhe von 2.500 Euro. Zu beachten ist, dass jede Pflege-WG maximal 10.000 Euro erhält.

Um die Anschubfinanzierung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen. Dabei kann die Umgestaltungsmaßnahme auch vor der Gründung der Pflege-WG und dem Einzug erfolgen.

Gesetze:
SGB 11 – § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

Anti-Dekubitusmatratze

Anti-Dekubitusmatratzen minimieren das Risiko eines Druckgeschwürs (Dekubitus). Man unterscheidet zwischen Weichlagerungsmatratzen aus Schaumstoff und Wechseldruckmatratzen. Wechseldruckmatratzen bestehen aus einer Reihe von Luftkammern. Eine elektrische Pumpe verändert den Druck der Luftkammern in voreingestellten Zeitabständen. Hierdurch erfolgt eine stetige Entlastung der Hautbezirke des Pflegebedürftigen.

Arbeitslosenversicherung

Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sobald wegen der Pflege eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen, ganz aufgegeben oder unmittelbar vor der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld bezogen wurde. Dieser Schutz gilt für Personen, die ehrenamtlich einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig wenigstens zwei Tage die Woche pflegen.

Nach Ende der Pflegezeit steht dem Pflegenden Arbeitslosengeld 1 in vollem Umfang zu. Darüber hinaus hat dieser Zugang zu allen Leistungen der Arbeitsförderung.

Gesetze:
SGB 11 – § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen

Auslandsaufenthalt

Pflegebedürftige verlieren, abhängig von Dauer und Aufenthaltsort, Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie sich im Ausland aufhalten.

Wer sich für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland aufhält, behält seinen Anspruch auf Pflegegeld. Pflegesachleistungen werden hingegen nicht gewährt, außer die Pflegekraft reist mit.

Bei längeren Aufenthalten in einem Mitgliedstaat der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz bleibt der Anspruch auf Pflegegeld bestehen. Bei Aufenthalten in anderen Ländern ruht der Anspruch hingegen.

Gesetze:
SGB 11 – § 34 Ruhen der Leistungsansprüche