Pflegeglossar

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Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe dienen in erster Linie als Hygienemaßnahme zum Schutz des Patienten. Einmalhandschuhe schützen aber auch die Hände des Pflegenden vor Abnutzungsschäden und Allergien. Schutzhandschuhe sollten getragen werden:
beim Waschen des Pflegebedürftigen
beim Desinfizieren von Gegenständen und Flächen
beim Einreiben des Pflegebedürftigen mit Salben oder anderen äußerlich anzuwendenden Medikamenten
Bei bereits bestehender Allergie gegen Naturlatex müssen latexfreie Handschuhe (z.B. aus Vinyl oder Nitril) getragen werden. Latexhandschuhen sollten puderfrei und allergenarm sein.

Gesetze
SGB 11 – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Einmalunterlage

Einmalunterlagen verwendet man als Bettschutz, etwa bei Inkontinenz, oder als Schutzunterlage, wenn beispielsweise ein Verbandswechsel gemacht wird. Die Oberseite ist meist mit Zellstoff oder Zelluloseflocken gefüllt und kann daher viel Flüssigkeit aufnehmen. Die Unterseite ist meist rutsch- und reißfest und lässt die aufgenommene Flüssigkeit nicht durch. Einmalunterlagen werden nach dem Gebrauch nicht gewaschen, sondern entsorgt.

Einzelpflegekraft

Eine Einzelpflegekraft ist eine Krankenschwester, ein Altenpfleger oder eine andere Pflegekraft, die nicht bei einem Pflegedienst oder in einer Einrichtung angestellt ist, sondern selbstständig arbeitet. Wenn die Tätigkeit der Einzelpflegekraft von der Pflegeversicherung übernommen wird, rechnet die Pflegekraft direkt mit der Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Sachleistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro monatlich. Diese soll Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, unterstützen. Voraussetzung für den Bezug ist ein Pflegegrad. Für folgende Leistungen kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden:
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Leistungen der Kurzzeitpflege
Leistungen von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten
Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Rechnungen eines anerkannten Leistungserbringers vorgelegt werden. Alternativ können die Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. In diesem Fall muss eine Abtretungserklärung unterzeichnet werden. Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Restansprüche aus einem Jahr können bis zum 30.06. des folgenden Jahres übertragen werden. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche.

Gesetze:
SGB 11 – § 45b Entlastungsbetrag
SGB 11 – § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung

Ergotherapie

Ergotherapie ist eine Therapie mit dem Ziel, Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen ein möglichst eigenständiges und uneingeschränktes Handeln zu ermöglichen. Ergotherapie umfasst aktive und passive Bewegungen des Körpers oder einzelner Glieder sowie geistige Arbeit. Ergotherapie gehört zu den sogenannten Heilmitteln.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) soll Angehörige entlasten, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege nicht wahrnehmen können. Hat ein Angehöriger einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 sechs Monate lang zu Hause gepflegt, können pro Kalenderjahr sechs Wochen Pflege durch eine professionelle Pflegekraft in Anspruch genommen werden - die sogenannte Ersatzpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Zusätzlich dazu können 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege auch für die Ersatzpflege aufgewendet werden. Pflegegeld wird während dieser Zeit zur Hälfte weiter ausgezahlt. Auch ein Angehöriger kann die Ersatzpflege übernehmen. Verdienstausfälle und Fahrtkosten können in dieser Zeit geltend gemacht werden.

Gesetze:
SGB 11 – § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Essen auf Rädern

Essen auf Rädern bezeichnet Lieferdienste mit speziellen Angeboten für ältere, kranke oder behinderte Menschen. Die Mahlzeiten werden komplett zubereitet geliefert; auch spezielle Diätkost kann bestellt werden. Essen auf Rädern gibt es von unterschiedlichen Anbietern.

Exsikkose

Als Exsikkose wird eine Austrocknung des Körpers durch Abnahme des Körperwassers bezeichnet. Sie ist die Folge einer Dehydratation. Ältere Menschen verspüren nicht mehr so viel Durst und trinken oft zu wenig, sodass der Wasser- und Salzhaushalt des Körpers stark beeinträchtigt sein kann. Auch ein plötzlicher Verlust an Körperflüssigkeit, etwa durch Erbrechen oder Durchfall, kann einen Flüssigkeitsmangel begünstigen. Typische Symptome sind zunehmende Schläfrigkeit, Benommenheit oder auch Verwirrtheit sowie Durst und Kopfschmerzen. Der Blutdruck ist niedrig. Typisch für eine Exsikkose: Greifen Sie vorsichtig ein Stück Haut am Fingerknöchel und drehen Sie dieses ein wenig, sodass sich eine kleine Hautfalte bildet. Lassen Sie dann wieder los. Ist die Falte nach ein paar Sekunden nicht verschwunden, deutet das auf eine Austrocknung hin. Bei pflegebedürftigen Menschen kann Flüssigkeitsmangel mit gezielten Angeboten häufig vorgebeugt werden. Eine Trinkmenge von 1,5 Liter gilt als Tagesminimum. Bei einem Mangel müssen Betroffene vermehrt trinken. Weil dem Körper in der Regel auch Salze fehlen, bieten sich Getränke an, die Elektrolyte enthalten. Bei einem starken Flüssigkeitsmangel können Infusionen nötig sein.