Pflegeglossar

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Kombinationsleistungen

Unter Kombinationsleistung wird die Kombination aus professioneller Pflege, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst und Pflege durch Angehörige verstanden. Von der Pflegekasse werden in diesem Fall sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld bezahlt.In der Praxis kann das beispielsweise so aussehen: Ein Pflegedienst kümmert sich um die Morgentoilette des zu Pflegenden, da der pflegende Angehörige zur Arbeit muss (Pflegesachleistung). Die hauswirtschaftlichen Erledigungen und die abendliche Versorgung werden vom Angehörigen übernommen. Dieser kann hierfür Pflegegeld erhalten.

Gesetze:
SGB 11 – § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)

Kompressionsstrümpfe

Kompressionsstrümpfe sollen den Blutfluss zurück zum Herzen unterstützen. Sie helfen dabei, Wassereinlagerungen in den Beinen und Blutgerinnsel zu verhindern. Kompressionsstrümpfe liegen sehr eng an. Sie bestehen meist aus Vollsynthetik und gehen daher nicht so leicht kaputt. Kompressionsstrümpfe werden benötigt, wenn man sich nicht mehr ausreichend bewegen kann oder wenn der Blutfluss in den Beinen aufgrund einer Venenerkrankung nur eingeschränkt funktioniert.

Kontovollmacht

Mit einer Kontovollmacht - auch Bankvollmacht genannt - ermöglicht man einer Vertrauensperson, in einem festgelegten Rahmen über das Konto zu verfügen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn man selbst nicht mehr zur Bank kommt. Die Schriftform ist für Vollmachten zwar nicht per Gesetz vorgeschrieben, im Falle der Kontovollmacht aber praktisch unverzichtbar. Es empfiehlt sich, die Vordrucke der kontoführenden Bank zu nutzen. Damit ist sichergestellt, dass die Vollmacht akzeptiert wird. Der Bevollmächtigte muss sich zuvor persönlich in der Bankfiliale per Ausweis und Unterschrift legitimieren, damit die Bank eine Kontovollmacht akzeptiert.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt:
über das Kontoguthaben zu verfügen
das Konto im banküblichen Rahmen zu überziehen
Kontoabschlüsse entgegenzunehmen und anzuerkennen

Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt:
Konten oder Depots zu eröffnen oder zu schließen
Kreditverträge abzuschließen
Untervollmachten für das Konto zu vergeben
Die Standardvollmacht ist eine zeitlich unbeschränkte Vollmacht. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung, also auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Eine Kontovollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Kontrakturen

Unter einer Kontraktur (Gelenkversteifung) versteht man eine bleibende Einschränkung der Beweglichkeit eines Gelenks. Ursache ist eine Verkürzung von Sehnen, Muskeln und Bändern durch Bewegungsmangel. Gründe dafür sind Bettlägerigkeit, Schonhaltungen oder auch Erkrankungen des Nervensystems. Kontrakturen gehen meist mit einem Verlust an Mobilität und Selbstständigkeit einher. Daher sollte man ihrer Entstehung vorbeugen und die Gelenke regelmäßig bewegen. Wenn dies aufgrund von Lähmungen nicht mehr selbstständig möglich ist, kann auch eine andere Person die Gelenke des zu Pflegenden bewegen. Wichtigste Behandlungsmethode bereits entstandener Kontrakturen sind aktive und passive Bewegungsübungen im Rahmen einer Physiotherapie oder Ergotherapie.

Krankenhausvermeidungspflege

Der Arzt kann eine häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege verordnen, wenn die Behandlung eines Patienten im Krankenhaus geboten wäre, aber nicht durchführbar ist - etwa weil der Patient die stationäre Behandlung aus nachvollziehbaren Gründen ablehnt. Außerdem kann eine Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden, um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu ersetzen oder zu verkürzen. Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst die notwendige Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Ein Anspruch darauf besteht für bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall (in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).

Krankenfahrten

Krankenfahrten sind Fahrten, die beispielsweise mit einem Taxi stattfinden. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten findet während der Fahrt nicht statt.

Gesetze:
SGB 5 – § 60 Fahrkosten

Krankentransport

Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann.

Kultursensible Pflege

Unter kultursensibler Pflege wird die Ausrichtung der Pflegepraxis an den jeweils spezifischen kulturellen Kontext eines pflegebedürftigen Menschen verstanden. Nach dem Leitbild der kultursensiblen Pflege sollen die zu Pflegenden eine Behandlung seitens der Pflegenden genießen, die ihren individuellen kulturellen Werten entspricht.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Wenn pflegende Angehörige Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können diese bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung ist, dass eine „akute Pflegesituation“ vorliegt, also eine außergewöhnliche, von den alltäglichen Herausforderungen des Pflegealltags abweichende Krisensituation, in der eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung auf Dauer organisiert werden muss. Teilen sich mehrere Pflegepersonen die Versorgung, können die insgesamt bis zu 10 Arbeitstage auch auf mehrere Personen verteilt werden. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann unabhängig von der Größe des Unternehmens in Anspruch genommen werden. Es besteht keine Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber, dieser muss jedoch umgehend über die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Der Arbeitgeber kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Zur Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, wenn sich diese aus einer gesonderten Vereinbarung (z. B. durch den Tarifvertrag) ergibt. Sofern Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, besteht für den Zeitraum der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.

Gesetze:
PflegeZG – § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ermöglicht die kurzfristige, vorübergehende Aufnahme in eine vollstationäre Einrichtung pflegebedürftiger Menschen, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Das ist z. B. dann sinnvoll, wenn die Pflegeperson einmal krank ist oder wenn nach einem Klinikaufenthalt die häusliche Pflege noch nicht organisiert wurde. Diese Form der Pflege kann pro Kalenderjahr für bis zu vier Wochen genutzt werden. Die Pflegekasse stellt für diesen Zeitraum bis zu 1.774,- Euro zur Verfügung. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 - 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Ist noch kein Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 festgestellt worden, kann bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, die Kosten der Kurzzeitpflege auch von der Krankenkasse übernommen werden. Nicht verbrauchte Leistungen der Verhinderungspflege können auf den Betrag der Kurzzeitpflege angerechnet werden, also maximal 3.386,- Euro. Gleichzeitig kann auch der Zeitraum der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen ausgedehnt werden.

Gesetze:
SGB 5 – § 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
SGB 11 – § 42 Kurzzeitpflege