Die Nachtpflege gehört zusammen mit der Tagespflege zu den teilstationären Pflegeformen. Tagsüber pflegen die Angehörigen den Pflegebedürftigen selbst zu Hause. Nachts wird er in einem Pflegeheim betreut. Die teilstationäre Pflege übernimmt auch die notwendige Beförderung eines Pflegebedürftigen von seiner Wohnung zum Heim und zurück.
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Nachtpflege
NBA Neues Begutachtungsassessments
Mit Hilfe des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit unabhängig davon begutachtet, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen in den folgenden sechs Bereichen:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen , die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten, für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung. Die innerhalb eines Bereiches für die verschiedenen Kriterien vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet. Aus dem Gesamtpunktwert wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet.
Gesetze:
SGB 11 – § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
SGB 11 – § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
Nykturie
Nykturie bezeichnet den nächtlichen Harndrang bei Erwachsenen, bei dem man regelmäßig nachts zweimal oder öfter zur Toilette muss. Zu einem Urinverlust muss es nicht zwingend kommen.