Pflegeheime oder Altenheime werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst, durch den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragte Sachverständige geprüft. Die Prüfung wird umgangssprachlich auch als Pflege-TÜV bezeichnet. In Pflegeheimen wird die Qualität in fünf Bereichen untersucht:
Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
Begleitung sterbender Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und ihren Angehörigen
Gesetze:
SGB 11 – § 92a Pflegeheimvergleich
SGB 11 – § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
SGB 11 – § 114 Qualitätsprüfungen
SGB 11 – § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung