Ein rechtlicher Betreuer ist gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen können. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man eine geistige Behinderung hat oder an Demenz erkrankt ist. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann kein rechtlicher Betreuer eingesetzt werden. Die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers ist es, die Interessen des Betreuten im Rahmen eines klar definierten Bereichs zu vertreten. Der Betreuer hat das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen. Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Einen Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Hat das Betreuungsgericht einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Alle gesetzlichen Regelungen rund um die rechtliche Betreuung legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest.
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Rechtlicher Betreuer
Reisbergskala
Die Reisbergskala ist ein Test zur Schweregradeinstufung von Demenzen bei älteren Menschen. Die Skala reicht von 1 bis 7, wobei 1 dem Nichtvorhandensein von Demenz und 7 dem schwersten Ausprägungsgrad einer Demenz entspricht. Die Einstufung erfolgt durch eine Beobachtung und Befragung des Patienten.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland ein Zweig des Sozialversicherungssystems und dient vorwiegend der Alterssicherung von Beschäftigten. Ehrenamtlich Pflegende haben einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause - wöchentlich mindestens zehn Stunden, regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage - pflegen. Dieser Anspruch gilt nicht, wenn die Pflegeperson selber eine Vollrente wegen Alters bezieht, die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad, von der bezogenen Leistung und dem individuellen Aufwand für die Pflege ab. Je höher der Pflegegrad und Ihr Pflegeaufwand, umso mehr zahlt die Pflegekasse für Sie in die Rentenversicherung ein.
Gesetze:
SGB 11 – § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
Rollator
Ein Rollator ist eine Gehhilfe mit Rädern oder Rollen. Er unterstützt Menschen, die Probleme mit dem Gleichgewicht haben, beim Gehen unsicher sind oder längere Strecken nicht ohne Hilfe bewältigen können.