Pflegeglossar

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Schlaganfall

Bei einem Schlaganfall wird ein Bereich des Gehirns unzureichend mit Blut – und damit mit Sauerstoff – versorgt, was die Gehirnzellen schädigt. Die Schädigung führt zu Störungen der Gehirnfunktion. Die Anzeichen eines Schlaganfalls sind vielfältig und individuell sehr unterschiedlich, da die Krankheitszeichen von der betroffenen Region des Gehirns und der Ausprägung abhängen. Je nachdem welche Bereiche des Gehirns betroffen sind, können starke Kopfschmerzen, Lähmungen, Seh- oder Sprachstörungen entstehen. Häufig ist nur eine Körperseite betroffen, sodass sich zum Beispiel der linke Arm oder das linke Bein nicht mehr richtig bewegen lassen. Die Akutbehandlung hat zum Ziel, das Leben des Betroffenen zu retten und die Folgen des Schlaganfalls so gring wie möglich zu halten. Die weitere Behandlung und Rehabilitation hängt dann von der Schwere des Schlaganfalls, seinen Folgen und den Ergebnissen weiterer Untersuchungen ab.

Schmerztagebuch

In einem Schmerztagebuch oder Schmerzprotokoll werden zu regelmäßigen Zeiten die Schmerzen eingetragen, die der Betroffene hat. Dokumentiert werden folgende Informationen:
In welchem Körperbereich treten die Schmerzen auf?
Wie fühlen sich die Schmerzen an?
Wie stark sind die Schmerzen?
Welche Faktoren verstärken die Schmerzen?
Welche Faktoren sorgen für Linderung?

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland ein bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, der den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale enthält. Der Schwerbehindertenausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen und dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder auch Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Der Ausweis enthält folgende Merkzeichen mit Hinweisen zu gesundheitlichen Einschränkungen:

aG - außergewöhnliche Gehbehinderung nach dem Straßenverkehrsgesetz u. ä.
B - Notwendigkeit ständiger Begleitung
Bl - Blindheit
G - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit
Gl - Gehörlosigkeit
GdB - Grad der Behinderung (mindestens 50 %)
H - Hilflosigkeit nach Einkommenssteuergesetz
RF - Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht
TBl - Taubblindheit

Welche Vergünstigungen Ihnen als schwerbehinderter Person zustehen, erfahren Sie bei der zuständigen Landesbehörde (in der Regel das Versorgungsamt). Es handelt sich beispielsweise um Steuervergünstigungen, Versicherungsermäßigungen, Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Der Schwerbehindertenausweis muss beantragt werden. Die zuständige Behörde ist das Versorgungsamt, in manchen Fällen auch die Kommunalverwaltung. In der Regel liegt der Beginn der Feststellung einer Schwerbehinderung nicht vor dem Datum des Antragseingangs bei der Behörde.

Schwerbehinderung

Als schwerbehindert gilt ein Mensch, wenn seine körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Zustand abweicht, der in seinem Alter als normal gilt. Damit verbunden ist eine Beeinträchtigung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Außerdem muss ein Grad der Behinderung von mehr als 50 vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt den Inhaber zu verschiedenen Vergünstigungen.

Selbsthilfe

In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die dasselbe Anliegen oder Problem haben. Selbsthilfegruppen sind meist auf bestimmte Krankheiten ausgerichtet. Wichtige Themen sind hier Therapiemöglichkeiten, Hilfsmittel und durch die Erkrankung bedingte Alltagsprobleme. Auch für Pflegende und Pflegebedürftige gibt es entsprechende Gruppen. Hier geht es meist um Themen, die den alltäglichen Umgang mit einem Pflegebedürftigen und die damit verbundenen Gefühle und Schwierigkeiten betreffen.

Selbständig

Selbständig bedeutet, dass eine Person eine Handlung bzw. Aktivität in der Regel selbständig durchführen kann. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfs-/Pflegehilfsmitteln möglich. Entscheidend ist, dass die Person keine Hilfe durch eine andere Person benötigt.

Senilität

Mit Senilität oder auch Altersschwäche wird der Abbau körperlicher und geistiger Funktionen mit zunehmendem Alter bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Alterungsprozess.

Sexualassistenz

Es gibt Angebote der passiven oder aktiven Sexualassistenz bzw. Sexualbegleitung. Die passive Sexualassistenz sorgt dafür, dass bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind, etwa indem der Klient aufgeklärt wird oder man ihn mit Verhütungsmitteln versorgt.Bei der aktiven Sexualassistenz kommt es zu Handlungen zwischen dem Assistenten und dem Klienten. Geht es dabei um sexuelle Handlungen wie erotische Massage, Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr, spricht man von Sexualbegleitung.

Smart Home

In einem Smart Home werden Geräte im Haus oder der Wohnung miteinander vernetzt. Das soll das Leben einfacher und angenehmer machen. Durch den Einsatz von Smart Home Technologien können Geräte gesteuert und eingestellt werden. Zum Beispiel kann die Beleuchtung mit einem Tablet oder Smartphone zu bestimmten Zeitpunkten ein- oder ausgeschaltet werden. Oder die Alarmanlage kann per Sprachsteuerung aktiviert werden.

Snoezelen

Snoezelen ist eine Therapieform, bei der mit Licht, Klang, Berührung, Geschmack oder Duft die Sinne des Patient aktiviert werden. Snoezelen soll immer Wohlbefinden erzeugen.

SGB Sozialgesetzbuch

Die gesetzlichen Grundlagen der sozialen Leistungen sind in Deutschland in den sogenannten Sozialgesetzbüchern (SGB) zusammengefasst. Für den Bereich der Krankenversicherung gilt das Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), für die Pflegeversicherung das Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) und für die Sozialhilfe das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII).

SAPV Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützt Menschen die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung in einem späten Stadium leiden. Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist es, den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu erhalten, ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Symptome so gut es geht zu lindern. Das SAPV-Team steht bei Bedarf rund um die Uhr zur Verfügung und unterstützt Angehörige und Patienten mit Beratung, Anleitung, Begleitung, Krisenmanagement und Bedarfsinterventionen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung muss von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden.

Gesetze:
SGB 5 – § 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Sterbebegleitung

Unter Sterbebegleitung versteht man die Begleitung eines sterbenskranken Menschen während seiner letzten Wochen, Tage oder Stunden. Sterbebegleitung ist Teil der Palliativmedizin. Sterbebegleiter können Angehörige und Freunde, aber auch Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger oder ehrenamtliche Sterbebegleiter sein. Beschäftigte können nach dem Pflegezeitgesetz eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu 3 Monaten verlangen, um von ihren nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase würdig Abschied nehmen zu können und ihnen vor dem Tod Beistand zu leisten.

Gesetze:
PflegeZG – § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen
SGB 5 – § 39b Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen
SGB 5 – § 132g Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Sterbehilfe

Grundsätzlich wird zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterschieden. Passive Sterbehilfe bedeutet das Unterlassen, Reduzieren oder Beenden lebenserhaltender Maßnahmen. Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch gezieltes Handeln auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person.

Steuerminderung durch außergewöhnliche Belastungen

Bei der Pflege von Angehörigen anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten) lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die Geltendmachung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen ist, dass bei der gepflegten Person ein Pflegegrad festgestellt worden ist. Steuerreduzierend wirkt sich nur der Anteil der Kosten aus, der die sogenannte zumutbare Belastung überschreitet. Die individuelle Belastungsgrenze ist gesetzlich festgelegt und von dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig.

Gesetze:
ESTG - § 33 Außergewöhnliche Belastungen

Steuerminderung durch haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen, die in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, können in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijob) vermindert sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um 510,- EUR im Jahr. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen (gilt nur für in der Rechnung ausgewiesene Arbeitslöhne, nicht für Materialkosten), höchstens 4.000,- EUR im Jahr, gewährt. Auch für Handwerkerleistungen im Haushalt (z.B. für altersgerechte Umbaumaßnahmen) ermäßigt sich die Steuer. Hier um 20 % der Aufwendungen für Arbeitslöhne (keine Materialkosten) - höchstens jedoch um 1.200,- EUR im Jahr.

Gesetze:
ESTG - § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Stoma

Ein Stoma ist eine künstliche angelegt Öffnung vom Körperinneren nach außen. Zum Beispiel ein künstlicher Darmausgang, ein künstlicher Blasenausgang oder eine Luftröhrenkanüle.

Sundowning

Das Sundowning Syndrom beschreibt eine gesteigerte Aktivität am Nachmittag bis Abend und tritt bei Menschen mit Demenz auf. An Demenz erkrankte Menschen werden teilweise in den Abendstunden munter und brauchen Beschäftigung. Die Unruhe kann sich bis zur Aggressivität steigern. Wie genau dieser veränderte Tag-Nacht-Rhythmus entsteht, ist bisher nicht bekannt.