Pflegeglossar

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Tages-/Nachtpflege

Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung des Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung. Die Angebote der entsprechenden Einrichtungen können stundenweise und auch lediglich an festgelegten Tagen genutzt werden. Die Leistung Tages- oder Nachtpflege kann in vollem Umfang neben anderen Leistungen der häuslichen Pflege genutzt werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht. Die Pflegekassen übernehmen die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück, pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen für die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat getragen werden. Die Höhe der übernommenen Kosten hängt von der Höhe des Pflegegrades ab.

Gesetze:
SGB 11 – § 41 Tagespflege und Nachtpflege

Technische Hilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Produkte, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Zu technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Prothesen, Rollator, Pflegebett, Rollstuhl, Notrufsysteme oder Badewannenlifte. Pflegehilfsmittel müssen im Regelfall nicht selbst finanziert werden. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse sowie eine Pflege in der häuslichen Umgebung. Für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab 18 Jahren im Regelfall 10 %, höchstens jedoch 25 Euro der Kosten aufbringen. Eine Befreiung von der Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln ist möglich, falls die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die Zuzahlungsgrenze unterschreiten. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel beantragen, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden. Wurde der Antrag auf ein bestimmtes Hilfsmittel von der gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekasse abgelehnt, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Gesetze:
SGB 5 – § 33 Hilfsmittel
SGB 11 – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
SGB 11 – § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis und Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Teilstationäre Versorgung

Von einer teilstationären Versorgung spricht man, wenn ein Patient bzw. Pflegebedürftiger tagsüber oder nachts in einer entsprechenden Einrichtung betreut und gepflegt wird, aber nicht dort wohnt. Die Angebote der entsprechenden Einrichtungen können stundenweise oder auch lediglich an festgelegten Tagen genutzt werden.

TFDD Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung

Depressionen täuschen häufig eine Demenz vor, da auch Depressionen zu einer Beeinträchtigung der kognitiven Leistung führen können. Man spricht in diesem Fall von einer depressiven Pseudodemenz. Der TFDD (Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung) ist ein Test, der eine Abgrenzung zu einer Depression ermöglicht. Der TFDD dauert fünf bis zehn Minuten und kann von geschultem Personal durchgeführt werden.

Thrombose oder Thrombus

Ein Thrombus ist ein Blutgerinnsel, das ein Blutgefäß teilweise oder komplett verstopfen kann. Wandert ein solches Blutgerinnsel in die Lungengefäße, kann es zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommen. Um eine Thrombose zu vermeiden, kann der Arzt Thrombosespritzen verschreiben. Geeignete Vorbeugemaßnahmen sind auch eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und das regelmäßige Bewegen der Beine.