Der Uhrentest nach Shulman ist ein Testverfahren zur Diagnose einer beginnenden Demenz. Menschen mit Demenz haben häufig Defizite in ihrer visuell-räumlichen Wahrnehmung. Schon das Lesen der Uhr wird für sie schwierig. Bei dem Uhrentest wird der Patient gebeten, das Zifferblatt einer Uhr zu zeichnen und eine bestimmte Zeigereinstellung (z. B. "17:25 Uhr", "Fünf vor halb Sechs") einzutragen. Anhand der Darstellung lassen sich Rückschlüsse auf das Ausmaß der Demenz ziehen. Die Durchführung des Uhrentests dauert 2-5 Minuten.
- Startseite
- Wir über uns
- Unsere Leistungen
- Kosten/Finanzierung
- Kurzüberblick
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag/ Umwandlungsanspruch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Digitale Pflegeanwendungen
- Soziale Absicherung Pflegeperson
- Pflegewissen/-beratung
- Pflegegradrechner
Pflegeglossar
U wie
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
Uhrentest
Umwandlungsanspruch
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, können Kosten, die für anerkannte Aufwendungen zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe) entstehen, auch von ihrem Budget für ambulante Pflegesachleistungen bezahlen. Dies gilt nur, wenn im aktuellen Monat noch keine Pflegesachleistungen bezogen wurden. Außerdem ist die Höhe des umzuwandelnden Betrages in jedem Kalendermonat auf maximal 40 % des Höchstsatzes für Pflegesachleistungen (für den erhaltenen Pflegegrad) begrenzt.
Gesetze:
SGB 11 – § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
Unselbständig
Unselbständig bedeutet, dass die Person eine Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen kann. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen. Der Begriff kommt vor allem in der Begutachtung von Pflegebedürftigen vor (NBA).
Unterhaltspflicht
Unter dem Begriff Unterhalt werden Leistungen verstanden, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Übersteigen die Kosten für die Pflege das Einkommen eines Pflegebedürftigen, kann dieser sogenannte Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommen. Sobald das Sozialamt sich an den Kosten für die Pflege beteiligt oder diese komplett übernimmt, wird geprüft, ob die Kinder des pflegebedürftigen Elternteils in der Lage sind, sich an diesen Kosten zu beteiligen (Unterhaltspflicht). Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen, sofern diese bedürftig sind. Das gilt auch dann, wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war. Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder; Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab.
Übergangspflege
Kann im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus die Versorgung des Betroffenen nicht oder nur unzureichend sichergestellt werden, greift die Übergangspflege. Das kann der Fall sein, wenn nach dem Krankenhausaufenthalt kein Platz in der Kurzzeitpflege oder Reha frei ist. Oder, wenn Angehörige den Pflegebedürftigen zuhause nicht betreuen können. Die Übergangspflege erfolgt üblicherweise in dem Krankenhaus, in dem der Patient behandelt wurde. Sie ist auf zehn Tage pro Krankenhausbehandlung begrenzt.
Überwiegend selbständig
Überwiegend selbständig bedeutet, dass die Person den größten Teil einer Aktivität selbständig durchführen kann. Dementsprechend entsteht nur ein geringer Pflegeaufwand für die Pflegeperson. Beispiele für einen geringen Aufwand sind z. B.: das Zurechtlegen von Gegenständen oder die Aufforderung etwas zu tun. Der Begriff kommt vor allem in der Begutachtung von Pflegebedürftigen vor (NBA).
Überwiegend unselbständig
Überwiegend unselbständig bedeutet, dass eine Person eine Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen kann. Daher ist eine ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität notwendig. Es kann auch notwendig sein, dass Teilschritte der Handlung übernommen werden müssen. Der Begriff kommt vor allem in der Begutachtung von Pflegebedürftigen vor.