Unter Validation versteht man eine wertschätzende Haltung für den Umgang und die Pflege von Menschen mit Demenz. Sie basiert insbesondere auf den Grundhaltungen der klientenzentrierten Gesprächsführung, und hat zum Ziel, das Verhalten von Menschen mit Demenz zu akzeptieren. Die Methode der Validation geht davon aus, dass alte, desorientierte Menschen danach streben, unerledigte Aufgaben ihres Lebens noch aufzuarbeiten. Bei der Validation wird der emotionale Gehalt der Aussagen und des Verhaltens einer Person aufgegriffen und "validiert" (für gültig erklärt) ohne die Aussagen oder das Verhalten zu bewerten oder zu korrigieren.
- Startseite
- Wir über uns
- Unsere Leistungen
- Kosten/Finanzierung
- Kurzüberblick
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag/ Umwandlungsanspruch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Digitale Pflegeanwendungen
- Soziale Absicherung Pflegeperson
- Pflegewissen/-beratung
- Pflegegradrechner
Pflegeglossar
V wie
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
Validation
Verzeichnis der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Das Verzeichnis der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen umfasst Maßnahmen, für die im Einzelfall finanzielle Zuschüsse von den Pflegekassen möglich sind. Es wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen gepflegt. Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören Umbaumaßnahmen und fest verbaute technische Hilfen. Sie tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben können.
Gesetze:
SGB 11 – § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis und Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Verhinderungspflege
Wenn die ambulant pflegenden Angehörigen selbst erkranken, einen Urlaub oder eine Kur planen, kann eine ambulante Ersatzpflegekraft einspringen. Da die Hauptpflegepersonen vorübergehend verhindert sind, spricht man von Verhinderungspflege. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr und wenn der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Weitere Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor dem Verhinderungsfall mindestens sechs Monate zuhause gepflegt haben.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihrer Wahl, an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der Unterzeichner eine oder mehrere Vertrauenspersonen, im Notfall für für sich stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und auch Verträge abzuschließen. Der Bevollmächtigte handelt dann als rechtlicher Stellvertreter. Eine Vorsorgevollmacht gilt aber nur, wenn der Unterzeichner die benannten Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Die Vertretung kann sich auch nur auf rechtlich relevante Handlungen beziehen, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist, also nicht auf Eheschließung, Testament und Wahlrecht. Soll der Bevollmächtigte auch Gesundheitsangelegenheiten oder den Aufenthalt des Vollmachtgebers regeln, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Für Bankgeschäfte sollte man außerdem eine Kontovollmacht ausstellen. Denn nicht alle Banken erkennen Vorsorgevollmachten an - auch wenn diese notariell beglaubigt sind. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, wenn ein Betroffener wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch für diesen entscheiden. Vielmehr wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen - entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.
Gesetze:
SGB 5 – § 39b Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen
§ 1901c BGB - Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht